Vorschau mit anonymisierten Beispieldaten – so präsentiert BauNachtrag eine Nachtragsanalyse.
Anspruch dem Grunde nach möglich, aber Spielraum – über Höhe/Umfang verhandeln.
Betrag: CHF 139'079.75 inkl. / CHF 128'658.40 exkl. (8.1 % MwSt)
Bewertung – Sicht Bauherrschaft (grün = günstig für die Bauherrschaft)
Kosten teilweise zu prüfen
Termine zu beobachten
Qualität unverändert
Anspruch rechtlich noch zu prüfen.
Anspruch dem Grunde nach nicht eindeutig belegt: Schlüsselfertigkeitsklausel spricht eher gegen den Nachtrag, die Perimeter-Ausnahme dafür. Bemessung (Tiefbau-Schätzposition) noch unbelegt. Ausgang offen – Verhandlung über Abgrenzung und Höhe.
Indikative Einschätzung anhand Vertragslage und Gegenargumenten – keine rechtliche Garantie.
KBOB-Prüfung
Verantwortungssphäre, vergaberechtliche Vorprüfung und Beweislast nach KBOB-Leitfaden Nachtragsmanagement.
Unerwartet hoher Grundwasserstand; Umfang der Wasserhaltung in den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig dem TU zugewiesen.
Vergabefrei – vom Zuschlag/Bestellungsänderungsrecht gedeckt
Bauleistung im Rahmen des Werkvertrags – vergabefrei, kein Zusatzauftrag.
Beweislast (durch Unternehmer zu erbringen)
- belegtLeistungsabweichung (Art/Umfang/Zeitraum)
- teilweiseadäquater Kausalzusammenhang
- fehltBemessung (Notwendigkeit + Angemessenheit)— Tiefbau als Schätzposition – nicht belegt
Geltungsreihenfolge der Vertragsgrundlagen
Grundlage jeder Prüfung: Bei Widersprüchen geht das höherrangige Dokument vor. So wird der Nachtrag gegen die richtige Vertragsstufe gemessen.
- 1Werkvertrag / Vertragsurkunde (inkl. besondere Bestimmungen)
- 2Allgemeine Bedingungen (SIA 118)
- 3Werkbeschrieb / Leistungsbeschrieb
- 4Leistungsverzeichnis (LV) / Preisblätter
- 5Pläne / Zeichnungen
Höchster Rang zuerst. Eine Leistung aus einem niederrangigen Dokument bleibt geschuldet, solange ein höherrangiges sie nicht ausdrücklich ausschliesst.
Gegenargumente zugunsten der Bauherrschaft
Konkrete Hebel, um den Nachtrag – gestützt auf die Rangfolge – zurückzuweisen oder zu reduzieren.
Die Schlüsselfertigkeitsklausel verpflichtet den TU zur vollständigen Erstellung inkl. Baugrube und Wasserhaltung – die Leistung ist damit grundsätzlich eingeschlossen.
Grundlage: Werkvertrag (Rang 1), Ziff. 4.3 «Leistungsumfang schlüsselfertig»
Eine blosse Schätzposition im LV begründet keinen Mehrvergütungsanspruch; die Höhe ist mit prüffähiger Kostenzusammenstellung nachzuweisen.
Grundlage: LV (Rang 4) ist niederrangiger als der Werkvertrag (Rang 1) – höherrangiges Dokument geht vor
Die Perimeter-Ausnahme steht im Werkbeschrieb und schliesst die Leistung nicht ausdrücklich aus – blosses Schweigen hebt die schlüsselfertige Pflicht nicht auf.
Grundlage: Lückenfüllregel: niederrangiges Schweigen verdrängt eine höherrangige Pflicht nicht
Begründung
Wie die Empfehlung zustande kommt – inkl. Rangfolge.
1. Sachverhalt
Der Totalunternehmer macht geltend, die Kosten für die provisorische Wasserhaltung (Grundwasserabsenkung) seien nicht im Pauschalwerkpreis enthalten und als Nachtrag zu vergüten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Schlüsselfertigkeitsklausel spricht dafür, dass der Unternehmer die vollständige Erstellung inkl. Baugrube und Wasserhaltung schuldet. Die Perimeter-Ausnahme schafft jedoch eine begründete Diskussionsgrundlage. Recht-Ampel: gelb – Anspruch dem Grunde nach nicht eindeutig belegt, aber auch nicht ausgeschlossen.
3. Empfehlung
Über Höhe und Abgrenzung verhandeln; die Tiefbau-Schätzposition ist als Nachweis einzufordern.
Nachträge im Projekt
Übersicht mit Ampel (Kosten/Termine/Qualität) und Berechtigung.
| Nr. | Beschreibung | Betrag (exkl.) | Empfehlung | Ampel | Berechtigung |
|---|---|---|---|---|---|
| 4 | Mehrleistungen BIM-Richtlinie (bereits geschuldet) | CHF 24'800.00 | ablehnen | nicht berechtigt | |
| 3 | Bauverzug Erdarbeiten (verspätete Freigaben) | – | verhandeln | zu prüfen | |
| 2 | Provisorische Wasserhaltung (Grundwasserabsenkung) | CHF 128'658.40 | verhandeln | zu prüfen | |
| 1 | Umleitung Ausfahrt: Markierungen, Rodung, Bauzaun | CHF 15'600.00 | verhandeln | berechtigt |